Bannerwerbung AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bannerwerbung auf advendi.de
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden vom
Auftraggeber mit der Auftragserteilung anerkannt und sind Bestandteil des
Auftrages.
§ 1 Vertragsschluss
Die vom Auftragnehmer angebotenen Produkte und Dienstleistungen sind
unverbindliche Aufforderungen zur Abgabe eines Angebotes durch den Kunden. Der
Vertrag kommt generell nach Auftragserteilung des Auftraggebers erst mit der
Auftragsbestätigung per Post oder Email durch den Auftragnehmer zu Stande.
§ 2 Zahlung
Die Vergütung ist im Voraus und nach Zugang der Rechnung und vor Überlassung des
Produktes bzw. der Ausführung der Dienstleistung fällig. Nach Eingang der
Rechnungssumme beim Auftragnehmer wird das Produkte übersandt bzw. die
Dienstleistungen ausgeführt. Der Auftraggeber erhält über die Ausführung der
Dienstleistung eine Email.
§ 3 Laufzeit des Vertrages
Der Vertrag hat die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vereinbarte
Laufzeit. Er verlängert sich nicht automatisch und braucht deshalb vom
Auftraggeber zum Ende der vereinbarten Laufzeit nicht gesondert gekündigt zu
werden.
§ 4 Platzierungsangaben
Die Platzierung der Werbung erfolgt gemäß auf www.advendi.de im Header und allen
Unterseiten.
§ 5 Datenanlieferung
Der Auftraggeber ist verantwortlich für die vollständige Anlieferung
einwandfreier, geeigneter Werbemittel. Der Auftraggeber verpflichtet sich
insbesondere, die Werbemittel frei von Viren oder anderen schädlichen
Programmcodes zu übergeben.
§ 6 Ablehnung und Sperrung
Der Auftragnehmer behält sich vor, Werbeaufträge ohne Angabe von besonderen
Gründen abzulehnen. Wird der Auftragnehmer durch Dritte (z.B. Gericht) aufgrund
der geschalteten Werbung berechtigt auf Unterlassung genommen, so kann der
Auftragnehmer die weitere Ausführung der Werbung sperren, ohne dass hierdurch
der Anspruch des Auftragnehmers auf Zahlung der Vergütung entfällt oder andere
Ansprüche des Auftraggebers entstehen.
§ 7 Inhaltliche Verantwortlichkeit
(1) Der Auftraggeber ist für sämtliche Inhalte allein verantwortlich, die über
seine Bannerwerbung erreichbar sind, einschließlich verlinkter Inhalte. Er
garantiert für die Rechtmäßigkeit der Werbung. Die Werbung richtet sich an
Internetnutzer in Deutschland; die Rechtmäßigkeit der Werbung bestimmt sich
daher nach deutschem Recht. Die Werbung darf dabei insbesondere nicht gegen
strafrechtliche Bestimmungen verstoßen, die Menschenwürde verletzen, Kinder oder
Jugendliche sittlich gefährden.
(2) In einer Veröffentlichung der Werbung durch die Auftragnehmer liegt keine
Zustimmung zu einem Verstoß gegen die Regelung des vorstehenden Absatzes. Der
Auftragnehmer darf Werbung, die gegen die Regelung des vorstehenden Absatzes
verstoßen, sperren oder entfernen, ohne dass hierdurch der Anspruch des
Auftragnehmers auf Zahlung der Vergütung entfällt oder andere Ansprüche des
Auftraggebers entstehen.
§ 8 Rechte an der Werbung
Der Auftraggeber versichert dem Auftragnehmer, Inhaber sämtlicher Nutzungs-,
Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, einschließlich der Rechte zur
Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Speicherung und Entnahme
aus einer Datenbank, zu sein, die für die Durchführung dieses Vertrages
erforderlich sind und überträgt diese Rechte in dem erforderlichen Umfang für
die Durchführung des Vertrages auf den Auftragnehmer.
§ 9 Abwicklung des Auftrags
(1) Die Platzierung der Werbung erfolgt im Rahmen des vertraglich Vereinbarten
nach billigem Ermessen des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer hat das Recht, die
Werbung als solche kenntlich zu machen.
(2) Der Auftraggeber trägt die Kosten für die von ihm während der
Vertragslaufzeit gewünschte Änderungen an der Werbung. Dem Auftragnehmer bleibt
vorbehalten, Änderungsbegehren im Einzelfall nach billigem Ermessen und unter
Beachtung der berechtigten Interessen des Auftraggebers abzulehnen.
§ 10 Bannerwerbung
(1) Bannerwerbung erfolgt auf der vereinbarten Web-Site an der vereinbarten
Stelle. In Ermangelung einer Vereinbarung erfolgt die Platzierung im üblichen
Rahmen und nach billigem Ermessen des Auftragnehmers. Bannerwerbung erfolgt
regelmäßig im Rahmen des Rotationsprinzips, wonach mehrere Werbekunden ihre
Werbung auf ein Banner legen und jeder Zugriff durch einen Internet-User nach
einem technisch vom Auftragnehmer vorherbestimmten Prinzip (laufende Rotation)
für die Verweildauer des Internet-Users auf der betroffenen Site die Werbung des
Auftraggebers auf dem User-Browser im Wege des Downloads der Site sichtbar
werden lässt (=Ad-Impression). Jedes erneute Aufsuchen der Site im Wege des
Downloads, auch bei einer Rückkehr aus Unterseiten der Plattform, führt zu einem
erneuten Auslösen einer Ad-Impression. Die Zählung der Ad-Impressions erfolgt
gemäß § 11. Werbeformen außerhalb der rotierenden Bannerwerbung (z.B.
Sonderaktionen) sind individuell zu vereinbaren. Die Bannerwerbung des
Auftraggebers wird mit Inhalten verlinkt, die auf seinem Server oder auf einem
Server eines von ihm eingeschalteten Dritten liegen.
§11 Ad-Impressions
Die vertraglichen Ad-Impressions [Anzahl der von den Nutzern abgerufenen
(gezeigten) Werbemittel (Banner, Buttons etc.)] werden ausschließlich und
abschließend vom Auftragnehmer ermittelt. Der Auftragnehmer bedient sich zur
Zählung der Ad-Impressions zu Zeit der im Werbenetzwerk auf advendi.de
eingebauten Technologie. Es bleibt dem Auftragnehmer jedoch freigestellt, auch
ganz oder zeitweise einer anderen Technologie zur Zählung der Ad-Impressions zu
bedienen.
§ 12 Mängelrüge
Der Auftraggeber hat aktivierte Werbemittel unverzüglich nach der Schaltung zu
prüfen. Mängel sind unverzüglich zu rügen. Unterlässt der Auftraggeber die
Mängelrüge, so gilt die Schaltung des Werbemittels und deren Inhalt als
abgenommen.
§ 13 Gewährleistung
(1) Es bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer,
soweit die Werbung aus Gründen, die außerhalb des Verantwortungsbereichs des
Auftragnehmers liegen und von ihm nicht zu vertreten sind, nicht, nur teilweise
oder nur in mangelhafter Qualität erfolgt, insbesondere wegen hard- oder
softwarebedingter Störungen der Funktionsfähigkeit des Internets, der
Systeminfrastruktur Dritter oder aus vergleichbaren Gründen.
§ 14 Haftung
(1) Sofern von Dritten gegenüber dem Auftragnehmer angebliche Schadenersatz-
Unterlassungs- oder andere Ansprüche in Bezug auf die Werbung geltend gemacht
werden, wird der Auftraggeber den Auftragnehmer von diesen Ansprüchen
freistellen und die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung übernehmen.
(2) Im Übrigen haften die Vertragsparteien einander nur für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit; dies gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit
oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.
(3) Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die von ihm oder einer seiner
Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden; dies gilt
nicht für die Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder die Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht.
§ 15 Abwehrklausel
Etwaige allgemeine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers haben
keine Gültigkeit und werden ausdrücklich nicht anerkannt. Nebenabreden oder
Änderungen einzelner Klauseln bedürfen der Schriftform.
§ 16 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Regelungen des Vertrages unwirksam sein, wird hierdurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksamen Regelungen
sollen sodann durch solche Bestimmungen ersetzt werden, die dem beabsichtigten
wirtschaftlichen Erfolg soweit wie möglich entsprechen.
§ 17 Geltendes Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Gerichtsstand und Erfüllungsort für Berlin, sofern der Auftraggeber
Kaufmann ist.
Stand: Januar 2008
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