Sponsoren AGB
Präambel
Das in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen genannte Partnerprogramm dient
dazu, über die Vermittlung von Zugriffen über Webseiten der Partner auf Anbieter
von Waren und Dienstleistungen im Internet zu vermitteln. |
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Der Partner erhält Geldzahlungen,
wenn aufgrund der Werbung auf der Seite des Partners die Seite des Sponsors
aufgerufen wird, oder auf der Seite des Sponsors Waren und Dienstleistungen
bestellt werden.
Dazu wird ein Vertrag zwischen dem
Partner und dem Sponsor geschlossen, der durch die advendi.de vermittelt wird.
Des Weiteren sorgt advendi.de für die Abwicklung der Zahlungen und Kontrollen.
advendi.de erhält dafür keine Zahlungen seitens des Partners, sondern
ausschließlich seitens des Sponsors.
§1 Geltungsbereich
§1.1 Der Sponsor schließt mit
Betreibern von Webseite (Partner), Verträge bzgl. der Schaltung von Werbung des
Sponsors auf den Webseiten der Partner ab. Die Partner
erhalten vom Sponsor Provisionen auf Pay-Per-Click, Pay-Per-Lead oder
Pay-Per-Sale Basis. Die Provisionsraten werden vom Sponsor festgelegt.
§1.2 Zwischen dem Partner und dem Sponsor gilt ein Vertrag als
geschlossen, sobald der Partner Werbung vom Sponsor auf seiner Webseite
einblendet.
Dieser Vertrag wird durch advendi.de vermittelt. advendi.de behält sich das
Recht vor, die Vermittlung von Verträgen zwischen Partnern und Sponsors
abzulehnen.
§1.3 Die für Partner gültigen AGB
von advendi.de zur Teilnahme am Partnerprogrammen sind dem Sponsor bekannt.
§1.4 Mit der Schaltung von Werbung
eines Partners gelten diese Teilnahmebedingungen seitens des Sponsors als
angenommen.
§1.5 advendi.de stellt dem
Sponsor und den Partnern ein System für die Abwicklung eines(r):
§1.5.1 Pay-Per-Click
Partnerprogramms zur Verfügung.
Mittels Einblendung von Webung auf
ihrer Webseite haben Partner durch die Weiterleitung von Besuchern ihrer
Webseite zur Webseite des Sponsors Anspruch auf Vergütung.
§1.5.2 Pay-Per-Lead/Sale
(Festbetrag für gültige Leistungen) Partnerprogramms zur Verfügung.
Mittels Einblendung von Werbung
auf ihrer Website erwerben Partner durch die Vermittlung des Verkaufs von
Produkten Anspruch auf Provisionszahlung.
§1.5.3) Pay-Per-Sale (prozentuale
Vergütung für gültige Leistungen) Partnerprogramms zur Verfügung.
Mittels Einblendung von Webung auf
ihrer Website erwerben Partner durch die Vermittlung des Verkaufs von Produkten
des Sponsors Anspruch auf Provisionszahlung.
§1.5.4 Kombination aus 2 (zwei)
der unter §1.5.1 bis §1.5.3 genannten Programmarten zur Verfügung.
§2 Grundlagen
§2.1 Der Partner kann sofort jedes Partnerprogramm der Sponsoren auf dessen
Webseiten schalten.
§2.2 advendi.de stellt den
Partnern in Absprache mit dem Sponsor und nach dessen Vorgaben Werbung samt URL
der jeweiligen Seite der Webseite des Sponsors zum Abruf bereit.
§2.3 Der Partner darf den von
advendi.de gestellten HTML Code nicht verändern.
§2.4 Die Werbemittel werden auf
dem Server des Sponsors oder auf advendi.de selbst gehostet.
§2.5 advendi.de stellt für den
Sponsor und für die Partner detaillierte Statistiken zur Verfügung. Der Sponsor
kann jederzeit auf die Statistik über seinen Account zugreifen.
§2.8 Das Partnerprogramm des
Sponsors wird in der Programmliste veröffentlicht.
§3. Regeln bei advendi.de
§3.1 Dem Sponsor ist bekannt, dass
jeder Partner einen Link der auf die Webseite des Sponsors verweist, in Form
eines Werbebanners oder eines Texthinweises auf die Webseite des Sponsors setzen
kann, und dass der Partner derartige Hyperlinks in beliebiger Anzahl an jeder
beliebigen Stelle seiner Webseite einbauen kann. Auf die Art und die Platzierung
des Hyperlinks kann der Sponsor nur durch besondere Vereinbarung direkt mit dem
Partner Einfluss nehmen.
§3.2 Dem Sponsor ist bekannt, dass
sowohl die inhaltliche als auch die formale Gestaltung sowie die Pflege der
Webseiten der Partner ausschließlich in deren Verantwortungsbereich liegen. Eine
diesbezügliche Einflussnahme seitens advendi.de ist ausdrücklich
ausgeschlossen.
§3.3 Der Sponsor hat gegenüber dem
Partner jederzeit die Möglichkeit, der Verwendung seines Hyperlinks zu dessen
Website zu widersprechen. In diesem Fall wird der Sponsor den Vertrag mit dem
betroffenen Partner aufkündigen und weitere Vergütungen nicht mehr vornehmen.
Die Kündigung wird advendi.de mitgeteilt.
advendi.de teilt die Kündigung
unverzüglich dem Partner mit. advendi.de übernimmt keine Gewähr bzw. Haftung
dafür, dass der entsprechende Link vom Partner auch tatsächlich von seiner
Webseite entfernt wird.
§3.4 Dem Sponsor ist bekannt, dass
advendi.de weder auf die aktuelle noch auf die künftige Gestaltung sowie auf
die Inhalte der Seiten in der Webseite der Partner keinerlei Einfluss hat. Für
Schadensersatzansprüche, Haftungsansprüche und sonstige Kosten, die durch die
Einstellung eines Hyperlinks auf eine Partner Webseite mit rechtswidrigem Inhalt
oder für den Sponsor nicht akzeptable Inhalte entstehen, haftet daher
ausschließlich der Partner. Der Sponsor haftet gegenüber dem Partner
ausschließlich für einen evtl. Schaden, welcher durch die Erstellung des
Hyperlinks entsteht. Eine Haftung seitens advendi.de ist ausdrücklich
ausgeschlossen.
§3.5 advendi.de behält sich das
Recht vor, im Einzelfall Partner ohne weiteres
von der Teilnahme an dessen
Partnerprogramm auszuschließen. Dies gilt insbesondere in Fällen von
Vertragsverstößen oder wenn auf der Seite der Webseite Gewaltdarstellung,
sexuell eindeutige Inhalte oder diskriminierende Aussagen oder Darstellungen
hinsichtlich, Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller
Neigungen oder Alter erscheinen und oder Hyperlinks auf andere Sites mit
entsprechenden Inhalten vorhanden sind.
§3.6 Im System sind ausschließlich
Webseiten in deutscher und/oder englischer Sprache zugelassen.
§4 Vergütung
§4.1 Vergütung für Pay-Per-Click
Programme
§4.1.1 Für jeden gültigen Klick
wird dem Partner ein Fixbetrag gutgeschrieben. Ein Klick ist dann gültig, wenn
ein Internetuser freiwillig auf die Werbung für das Partnerprogramm des Sponsors
klickt und dadurch von der Webseite des Partners zu der damit verlinkten
Webseite des Sponsors geleitet wird.
§4.1.2 Wiederholte bzw. in kurzer
Zeit aufeinander folgende Klicks desselben Internetusers werden nicht als gültig
gezählt.
§4.1.3 Klicks, die auf nicht im
System registrierten Webseiten generiert werden, werden gleichfalls nicht als
gültig gezählt.
§4.1.4 Eigenklicks (sog.
Selbstklicks) sind ausdrücklich untersagt
Verstößt der Partner gegen diese
Regelung, hat dies die Rückzahlung seines Guthabens sowie seinen Ausschluss aus
advendi.de zur Folge.
§4.1.5 Durch technische
Vorrichtungen automatische sowie durch vorsätzliche bzw. arglistige Täuschung
erzeugte bzw. initiierte Klicks sind ebenfalls unzulässig. Solche Klicks haben
den sofortigen Ausschluss aus advendi.de und die Rückzahlung seines Guthabens
zur Folge.
§4.1.6 Die Verwendung von
Klickgeneratoren ist ausdrücklich untersagt. Jeder Verstoß gegen diese
Bestimmung zieht strafrechtliche Konsequenzen nach sich.
§4.1.7 Klicks die mit einem
Aktionszwang verbunden sind, sind unzulässig.
Wird der Partner als Betreiber
solcher Webseiten von advendi.de erkannt, wird diese ohne weiteres vom System
entfernt.
§4.1.8 Bei Pay-Per-Click
Programmen werden alle Klicks auf Hyperlinks des Partners im System
protokolliert und verifiziert.
§4.1.9 Alle gültigen Klicks werden
im Zuge der täglichen Auswertung dem Partnerkonto gutgeschrieben. Soweit dem
Partner Manipulation(en), Täuschung(en) von Usern oder sonst ein Verstoß gegen
die AGB nachgewiesen werden kann, wird advendi.de das Konto des Partners
entsprechend belasten.
§4.1.10 advendi.de veröffentlicht
im System jeweils die Vergütung, die dem Partner pro Klick vom Sponsor
mindestens vergütet wird. Diese Vergütung stellt die dem Partner zu zahlende
Mindestvergütung dar. Diese kann vom Sponsor durch Mitteilung an advendi.de
geändert werden und ist ab dem Zeitpunkt der
Veröffentlichung wirksam.
§4.1.11 advendi.de informiert den
Partner von der Änderung der Vergütung durch online Veröffentlichung.
§4.1.13 Individuelle
Vereinbarungen über eine niedrigere Vergütung als die jeweils aktuell
mitgeteilte Vergütung sind nur unter besonderen Umständen und nach Absprache
zwischen Sponsor und advendi.de möglich.
§4.2 Vergütung
für Pay-Per-Lead/Sale Programme
4.2.1 Vermittelte Transaktionen (Leads
oder Sales) werden entsprechend den Vorgaben des Sponsors durch ein Cookie
erfasst und im online System protokolliert.
§4.2.2 Entsprechend den
Bedingungen des Sponsors werden Leads/Sales entweder sofort oder erst nach
Freigabe vom Sponsor vergütet. Die vereinbarten Vergütungen werden zum
jeweiligen Zeitpunkt dem Konto Partners gutgeschrieben und dem Konto des
Sponsors belastet.
§4.2.3 Im Rahmen von Programmen
mit sofortiger Vergütung bleibt dem Sponsor das Recht vorbehalten, im Falle von
falschen, geänderten, nicht lieferbaren oder auf andere Weise ungültigen
Bestellungen, Provisionsgutschriften im System nach Freigabe zu korrigieren bzw.
komplett zu stornieren.
§4.2.4 Pay-Per-Sale mit
prozentualer Vergütung: Bei dieser Vergütungsart wird der Nettoverkaufswert für
die Kalkulation der Provisionen zu Grunde gelegt.
§4.3 Abrechnungsmodus
§4.3.1 advendi.de erstellt für
den Partner eine monatliche Abrechnung und besorgt die Auszahlung der Vergütung
an ihn. Der Partner wird am 1. eines jeden Monats per Email über die Höhe der
bevorstehende Auszahlung informiert.
advendi.de wird die Vergütung
spätestens am 15. Tag des auf den abzurechnenden Monat folgenden Monat an den
Partner auszahlen. Für jede Auszahlung erstellt advendi.de eine den Maßgaben
der Steuergesetzgebung entsprechende Gutschrift. Das Partner Guthaben wird nicht
verzinst.
§4.4 Vergütungsanspruch
§4.4.1 Dem Partner steht ein
Vergütungsanspruch gemäß den von ihm mit dem Sponsor geschlossenen
Vereinbarungen gegenüber dem Sponsor zu. Die Geltendmachung eines
Vergütungsanspruches gegenüber advendi.de ausgeschlossen.
§5. Haftungsausschluss
§5.1. Der Sponsor haftet gegenüber
der advendi.de und den Partnern für die vom ihm zur Verfügung gestellte
Werbung. Der Sponsor stellt advendi.de und die von ihr vermittelten Partner von
sämtlichen Schadensersatzansprüchen, Haftungsansprüchen und jedweden Kosten
frei, advendi.de und/oder den Partnern dadurch entstehen, dass ein Anspruch
gegen sie geltend gemacht wird, demzufolge verwendete Werbung des Sponsors gegen
das Wettbewerbsrecht, gewerbliche Schutzrechte Dritter oder andere Gesetze bzw.
Verordnungen verstoßen.
§6 Verfügbarkeit
§6.1 advendi.de wird den in der
Internetbranche üblichen Aufwand betreiben um zu gewährleisten, dass das System
24 Stunden am Tag verfügbar bleibt. Ausgenommen hiervon sind Unterbrechungen,
die für erforderliche Wartungsmaßnahmen üblich sind oder durch Dritte, nicht mit
advendi.de verbundene Unternehmen verschuldet sind. Sollte das online System
gleichwohl ausfallen, wird sich advendi.de im Rahmen seiner Möglichkeiten
sofort bemühen, die Verfügbarkeit wiederherzustellen. Der Partner und der
Sponsor erkennen an, dass in Ausnahmefällen eine geringe Anzahl von
Transaktionen vom online System nicht erfasst bzw. protokolliert werden können.
Ein Anspruch gegen advendi.de seitens der Betroffenen besteht hieraus nicht.
§7. Entgelt / Zahlung
§7.1. Für die Abrechnung des
Partnerprogramms bzw. die Auszahlungen der Provisionen und das Entgelt wird für
den Sponsor ein Guthabenkonto im System angelegt, welches von advendi.de mit
einem den Erfordernissen entsprechenden Betrag aufgeladen wird. Gleichzeitig
wird dem Sponsor der Aufladungsbetrag in Rechnung gestellt.
§ 7.1.1 Sie als Sponsor können bei der Anmeldung auf advendi.de zwischen zwei Zahlungsarten wählen Vorkasse und Lastschriftverfahren bei Lastschift nur für Deutschland.
Bei der Zahlungsart Lastschrift müssen sie, bei der Anmeldung ihre Kontodaten angeben und das Häkchen setzen.
Advendi.de wird dann den Rechnungsbetrag den sie in ihrem Sponsorenbereich aufladen einziehen.
(Bei nicht gedecktem Konto oder Rückbuchung wird eine Gebühr von 15,00 Euro fällig die sie dann inkl ihrem Sponsoren Guthaben innerhalb von 5 Tage auf das advendi.de Konto überweisen.)
Erst nach Zahlungseingang wird ihre Werbung auf advendi.de freigegeben.
§7.2. Zum Betrieb eines
Pay Per Click Partnerprogramms ist vor dessen Freigabe und Veröffentlichung in der
Programmliste vom Sponsor eine Zahlung auf das eingerichtete Guthabenkonto zu leisten. Diesen Betrag gilt gleich als Guthaben für die
Abrechnung des Partnerprogramms.
Bei Pay Per Lead und Pay Per Sale Partnerprogramms gilt das gleiche.
§7.3. Im Falle einer Beendigung
des Partnerprogramms wird dem Sponsor nach vollständig erfolgter Abrechnung ein
evtl. bestehendes Guthaben erstattet was mit -10% Bearbeitungsgebühr berechnet wird.
§7.4. Das vom Sponsor an den
Partner zu zahlende Entgelt für das Partnerprogramm des Sponsors errechnet sich
aus den zwischen Sponsor und Partner vereinbarten Provisionen zzgl. der für alle
gültigen Transaktionen (Clicks, Leads und Sales) vereinbarten Fixbeträge.
§7.5. Zusätzlich zu den Zahlungen
§7.4 ist vom Sponsor an advendi.de ein Entgelt in Höhe von 25% aus den
jeweiligen unter §7.4 genannten Provisionen zu zahlen. Gleichzeitig mit der
Erteilung der Gutschrift für den Partner wird das Guthabenkonto mit diesem
Entgelt belastet.
§7.6. Wenn das Konto des Sponsors
abzüglich aller ausstehenden Provisionen und Entgelten sowie vom Sponsor noch
nicht freigegebenen Leads oder Sales, einen Stand von 50 Euro netto aufweist,
wird der Sponsor im System und per Email darüber informiert das er sein Konto
auszuladen hat.
§7.7. Die Rechnungsstellung
erfolgt per Email. Zahlung ist innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden
Abzug zu leisten.
§7.8. Im Falle eines
Zahlungsverzuges ist advendi.de berechtigt, das Programm des Sponsors bis zum
vollständigen Ausgleich aller offenen Forderungen aus der Programmliste zu
entfernen.
§7.9. Das Guthabenkonto wird nicht
verzinst.
§8. Beendigung des Partnerprogramms
§8.1 Der Vertrag kann von beiden
Seiten jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung wird sofort wirksam. Bis zur
Wirksamkeit der Kündigung sind sämtliche noch anfallende Entgelte und
Vergütungen (Provisionen) zu zahlen.
§8.2 Zur Wirksamkeit der Kündigung
bedarf es der Schriftform.
§8.3 Der Sponsor kann das
Vertragsverhältnis mit einem Partner jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist
im System beenden. Die entsprechende Funktionalität steht dem Sponsor im online
System zur Verfügung.
§8.4 Die Gültigkeit dieses
Vertrages bleibt von der Kündigung einzelner oder aller Partnerschaften durch
den Sponsor unberührt.
§9 Änderungen AGB
§9.1 Änderungen der Teilnahmebedingungen sind jederzeit möglich und werden unter
Einhaltung einer Frist von 4 (vier) Wochen angekündigt. Allen Beteiligten werden per
Newsletter und über das System zugänglich gemacht. Erfolgt kein ausdrücklicher,
schriftlicher Widerspruch innerhalb der Ankündigungsfrist, gelten die neuen
Teilnahmebedingungen als angenommen.
§10 Datenschutz
§10.1 advendi.de verpflichtet
sich, die Bestimmungen des Deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des
Teledienste Datenschutz Gesetzes (TDDSG) und alle anderen datenschutzrechtlichen
Vorschriften einschl. gegebenenfalls künftiger europäischer Datenschutzgesetze,
insbesondere solche hinsichtlich der Wahrung des Datengeheimnisses, zu beachten.
§10.2 Zwischen dem Partner und dem Sponsor gilt durch Schaltung der Werbung
seitens des Sponsors eine dem Punkt 9.1 dieser AGB gleichbedeutende
Vertragsvereinbarung.
§11 Hinweise zu Hyperlinks
Mit dem Urteil vom 12. Mai 1998
hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines
Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann,
so das LG, nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen
Inhalten distanziert. advendi.de verweist auf Ihren Seiten mit Links zu anderen
Seiten im Internet. Für alle diese Links gilt: advendi.de erklärt ausdrücklich,
dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten
Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns ausdrücklich von allen Inhalten aller
gelinkten Seiten auf unserer Homepage und machen uns diese Inhalte nicht zu
Eigen. Diese Erklärung gilt für alle angezeigten Links und für alle Inhalte der
Seiten, zu denen Links führen.
§12 Salvatorische Klausel
§12.1 Sollten Bestimmungen des
vorliegenden Vertrags im Sinne der Rechtssprechung in Deutschland ungültig sein
oder werden, bleibt hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An Stelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Auffüllung von Lücken soll eine
angemessene Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien
gewollt haben. |